Swiss Room · Leitfaden 10 von 15
Praxisleitfaden für Schweizer KMU
Was dieser Leitfaden Ihnen gibt
Digital Services Act · Digital Markets Act · Pflichten · Chancen · Schweizer Perspektive
Diese Leitfadenreihe ist aus einer spezifischen Perspektive heraus geschrieben: der einer General Counsel / Senior Vice President, die über viele Jahre in leitender Inhouse-Funktion in regulierten Unternehmen gearbeitet hat – in der Schweiz und in der EU. Die Autorin verfügt über eine juristische und betriebswirtschaftliche Ausbildung in der Schweiz und in Deutschland sowie über langjährige operative Erfahrung als interne Rechts- und Compliance-Verantwortliche in internationalen Konzernen und KMU-Umfeldern.
Diese Kombination – juristische Tiefe, operatives Management-Know-how und direkte Erfahrung mit den Realitäten von Lieferketten, Vertragsverhandlungen und Aufsichtsbehörden – ist der Grund, warum die Texte so geschrieben sind, wie sie sind: nicht als formale Gesetzeskommentare, sondern als Arbeitsinstrumente. Sie richten sich gleichzeitig an Führungskräfte, die schnell einordnen müssen, was eine Regulierung für ihr Unternehmen bedeutet, und an Fachabteilungen, die wissen müssen, was operativ zu tun ist.
Der interdisziplinäre Ansatz ist bewusst: Digitale Regulierung berührt gleichzeitig IT, Recht, Procurement, Geschäftsführung, HR und Lieferkette. Eine Perspektive, die nur eine dieser Dimensionen kennt, liefert unvollständige Antworten. Die Leitfäden versuchen, alle relevanten Dimensionen gleichzeitig zu adressieren – mit dem Bewusstsein, dass in der Praxis selten ein Team allein zuständig ist und die wirklichen Herausforderungen meistens an den Schnittstellen entstehen.
Die Perspektive «Schweizer KMU im EU-Kontext» ist nicht zufällig. Sie spiegelt langjährige Arbeit an der Schnittstelle zwischen Schweizer Geschäftspraxis und europäischem Regulierungsrahmen: die Erfahrung, was es konkret bedeutet, wenn ein EU-Kundenvertrag plötzlich DORA-Klauseln enthält, wenn ein Procurement-Fragebogen AI-Act-Anforderungen stellt oder wenn ein Lieferant keine NIS2-konformen Sicherheitsnachweise liefern kann. Diese Leitfäden sind aus genau diesen Situationen heraus entstanden – nicht aus dem Lesen von Gesetzestexten, sondern aus der Erfahrung ihrer Auswirkungen.
DSA und DMA werden oft in einem Atemzug genannt, verfolgen aber fundamental verschiedene Ziele. Der Digital Services Act (DSA) reguliert Inhalte und Verantwortung von Plattformen. Der Digital Markets Act (DMA) reguliert Marktmacht von Tech-Konzernen. Für die meisten Schweizer KMU ist der DSA direkt relevant – der DMA kaum, außer Sie sind auf Gatekeeper-Plattformen angewiesen.
Der DSA unterscheidet vier Kategorien von Diensteanbietern. Ihre Pflichten skalieren mit der Kategorie.
| Kategorie | Wer fällt darunter | Pflichten | Für Schweizer KMU relevant? |
|---|---|---|---|
| Reine Durchleitung (Mere Conduit) | Internet-Zugangsprovider, DNS-Dienste | Minimale Pflichten; keine aktive Rolle bei Inhalten | Selten direkt |
| Caching | Temporäre Zwischenspeicherung (CDN, Proxies) | Pflichten bei Kenntnis von Rechtswidrigkeiten | Eher für Hosting-Anbieter |
| Hosting (inkl. Online-Plattformen) | Cloud-Anbieter, App-Stores, Marktplätze, Foren, Review-Plattformen | Meldeprozesse, Notice-and-Action, Transparenzberichte | Ja – für viele KMU mit Nutzer-Content |
| Sehr große Online-Plattformen (VLOPs) / Sehr große Suchmaschinen (VLOSEs) | Plattformen mit >45 Mio. monatlichen EU-Nutzern (z.B. Meta, Google, TikTok) | Maximalpflichten; Algorithmen-Audits, Risikoberichte | Nicht für KMU – aber Sie nutzen diese Plattformen |
Jeder Hosting-Anbieter – egal wie klein – muss einen funktionierenden Meldeprozess für illegale Inhalte haben. Das ist keine Kann-Bestimmung.
| Anforderung | Was das konkret bedeutet | Was Sie implementieren müssen |
|---|---|---|
| Meldemechanismus | Nutzer müssen illegale Inhalte einfach melden können | Formular oder Schaltfläche bei jedem nutzergenerierten Inhalt |
| Zeitnahe Bearbeitung | Meldungen müssen unverzüglich geprüft und bearbeitet werden | Interner Prozess mit definierten Fristen und Verantwortlichkeiten |
| Rückmeldung an Melder | Melder müssen über die Entscheidung informiert werden | Automatische Bestätigung + Ergebnis-Kommunikation |
| Beschwerdeverfahren | Betroffene Nutzer (deren Inhalte entfernt werden) müssen widersprechen können | Internes Beschwerdeverfahren mit Mindestfristen |
| Außergerichtliche Streitbeilegung | Zugang zu zertifizierten Streitbeilegungsstellen | Verlinkung auf zugelassene ADR-Stellen in AGB |
Wenn Sie einen Marktplatz betreiben, auf dem Dritte (Händler) verkaufen, gelten verschärfte Pflichten:
Händler-Verifikation: Sie müssen die Identität und Gewerbeanmeldung von Händlern auf Ihrer Plattform überprüfen.
GPSR-Konformität: Sie sind mitverantwortlich dafür, dass auf Ihrer Plattform nur sichere Produkte angeboten werden.
Rückverfolgbarkeit: Händler müssen identifizierbar sein. Anonymer Verkauf ist nicht mehr erlaubt.
Zufällige Prüfungen: Sie müssen stichprobenartig prüfen, ob auf Ihrer Plattform illegale Produkte oder Inhalte vorhanden sind.
AGB: Klare, verständliche Nutzungsbedingungen mit Definition erlaubter und verbotener Inhalte.
Empfehlungssysteme: Wenn Sie Inhalte algorithmisch sortieren oder empfehlen, müssen Sie die Kriterien offenlegen.
Werbung: Werbung muss als solche erkennbar sein. Wer bezahlt hat und warum der Nutzer diese Werbung sieht, muss transparent sein.
Jahresbericht (für grössere Anbieter): Anzahl der eingegangenen Meldungen, Entscheidungen, Beschwerden.
Der DMA ist kein Gesetz, das KMU direkt verpflichtet. Er verpflichtet die sogenannten Gatekeepers – Apple, Google, Meta, Amazon, Microsoft, ByteDance. Aber er verändert, was diese Plattformen KMU gegenüber tun dürfen.
| Was verboten ist | Welches Gatekeeper-Verhalten das adressiert | Was das für Sie als KMU bedeutet |
|---|---|---|
| Selbstbevorzugung | Google darf eigene Dienste nicht bevorzugt in Suchergebnissen platzieren | Fairere organische Sichtbarkeit für KMU-Angebote |
| Daten-Kombination ohne Einwilligung | Meta darf nicht alle Daten plattformübergreifend kombinieren | Weniger Targeting-Vorteil für große Plattformen |
| Vorinstallation ohne Alternativen | Apple muss Alternativen zum App Store ermöglichen (Sideloading) | Günstigerer App-Vertrieb möglich; weniger Abhängigkeit |
| Erzwungene Interoperabilität | WhatsApp muss für Drittdienste geöffnet werden | Messaging-Interoperabilität für B2B-Kommunikationstools |
| Exklusive Vorinstallation | Android darf Google-Apps nicht exklusiv vorinstallieren | Mehr Chancen für alternative App-Anbieter |
Die DMA-Wirkung für KMU ist indirekt – aber real:
App-Entwickler: Alternative App-Stores werden möglich. Apple muss Sideloading erlauben. Das kann Distributionskosten (30% App-Store-Gebühr) reduzieren.
E-Commerce: Amazon darf eigene Produkte nicht mehr bevorzugt ranken. KMU-Händler erhalten fairere Sichtbarkeit.
Werbeabhängige Unternehmen: Mehr Transparenz über Preise und Daten in der Werbung. Neue Möglichkeit, Daten zurückzufordern.
Interoperabilitätspflichten: Messaging-Dienste müssen geöffnet werden. Schweizer B2B-Kommunikationstools können potentiell mit WhatsApp Business interoperabel werden.
Dieser Abschnitt wird selten diskutiert: DSA und DMA geben Ihnen als KMU-Nutzer von großen Plattformen neue Rechte. Nutzen Sie diese.
Recht auf Widerspruch: Wenn Ihre Inhalte, Produkte oder Anzeigen von einer Plattform entfernt oder eingeschränkt werden, haben Sie das Recht auf eine Begründung und ein Beschwerdeverfahren.
Keine intransparenten AGBs: Plattformen müssen ihre Nutzungsbedingungen klar und verständlich formulieren – und Sie über Änderungen informieren.
Beschwerdestellen: Sie können sich bei zertifizierten Streitbeilegungsstellen beschweren, ohne sofort den Rechtsweg gehen zu müssen.
Datenzugang: Wenn Sie Werbung auf Google oder Meta schalten, haben Sie Anspruch auf detailliertere Daten zu Performance und Preisgestaltung.
Keine Erzwingung von Diensten: Gatekeeper dürfen Sie nicht dazu zwingen, ihre anderen Dienste zu nutzen (z.B. Google Ads als Bedingung für Google Maps-Listung).
Portabilität: Ihre Daten auf Gatekeeper-Plattformen müssen portierbar sein.
Der DSA kennt Erleichterungen für sehr kleine Anbieter – aber keine vollständige Ausnahme. Wer nutzergenerierte Inhalte hostet, braucht einen Notice-and-Action-Prozess, egal wie klein die Plattform ist.
Viele B2B-Marktplätze nehmen an, dass Händler-Verifikation nur für B2C-Plattformen gilt. Der DSA unterscheidet nicht. Wenn Dritte über Ihre Plattform verkaufen, müssen Sie ihre Identität und Gewerbeanmeldung verifizieren.
'DMA betrifft nur Google und Apple.' Stimmt – aber die DMA-Verpflichtungen dieser Gatekeepers verändern, was Sie als Plattform-Nutzer verlangen dürfen. Wer nicht weiss, dass Apple jetzt Sideloading erlauben muss oder dass Google Selbstbevorzugung verboten ist, kann seine eigenen Rechte nicht durchsetzen.
Viele Schweizer Plattformbetreiber haben ihre AGB seit Jahren nicht aktualisiert. Der DSA verlangt klare Regeln zu erlaubten und verbotenen Inhalten, zu Moderationsprozessen, zu Beschwerdewegen – und die müssen in den AGB stehen.
| DSA-Status | Online-Marktplatz. Vollständige DSA-Hosting-Pflichten inklusive Händler-Verifikation. |
|---|---|
| Pflichten | Händler-Identitätsverifikation, Notice-and-Action für illegale Softwareprodukte, Beschwerdeverfahren |
| Priorität | Händler-Onboarding-Prozess überprüfen, AGB aktualisieren, Meldeformular implementieren |
| DSA-Status | Hosting-Anbieter. Grundpflichten gelten, auch wenn KMU-Erleichterungen verfügbar. |
|---|---|
| Pflichten | Meldemechanismus für illegale Inhalte, Moderationsprozess, Beschwerdeverfahren für entfernte Beiträge |
| Erleichterung | Sehr kleine Anbieter (<45 Mio. EUR Umsatz, <45 Mio. monatliche Nutzer) von Transparenzbericht-Pflicht ausgenommen |
| DMA-Relevanz | Hoch. DMA verpflichtet Apple zu Sideloading und alternative App-Stores in der EU. |
|---|---|
| Chance | Direktvertrieb ohne 30% Apple-Gebühr für iOS-Apps in der EU. Neue Distributions-Kanäle verfügbar. |
| Priorität | Alternative iOS-Distribution evaluieren; Interoperabilitätsoptionen für Messaging beobachten |
| Prio | Maßnahme | Warum jetzt |
|---|---|---|
| 1 | Prüfen: Hoste ich nutzergenerierte Inhalte oder betreibe ich einen Marktplatz? | Bestimmt, ob DSA-Pflichten gelten. Viele KMU unterschätzen das. |
| 2 | Notice-and-Action-Prozess implementieren | Pflicht für alle Hosting-Anbieter. Kein KMU-Schwellenwert. |
| 3 | AGB aktualisieren | Inhaltsregeln, Moderationsprozesse, Beschwerdewege müssen drin sein. |
| 4 | Händler-Verifikation überprüfen (wenn Marktplatz) | Anonymer Handel ist nicht mehr erlaubt. |
| 5 | DMA-Entwicklungen für eigene Plattformstrategie verfolgen | App-Distribution, Werbedaten, Interoperabilität – Chancen, die sich jetzt öffnen. |
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